DIE-IDEE-AGENTUR AGB ab August 2026
AGB
1. TEIL
GELTUNGSBEREICH UND ANWENDBARES RECHT
1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
DIE-IDEE-AGENTUR
Inhaberin: Luise Friedrich
Philipp-Jakob-Hach-Weg 34
55126 Mainz
https://die-idee-agentur.de/
– nachfolgend „DIE-IDEE-AGENTUR“ – und ihren Auftraggebern.
(2) Das Leistungsangebot von DIE-IDEE-AGENTUR richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber bestätigt mit Abschluss des Vertrages, die jeweilige Leistung ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu erwerben.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn DIE-IDEE-AGENTUR ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Hinweis zur Fernunterrichtszulassung:
Sofern ein Kursangebot unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fällt, wird eine entsprechende Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) eingeholt bzw. befindet sich in Beantragung. Bis zur Erteilung der Zulassung erfolgt die Teilnahme im Rahmen einer freiwilligen Fortbildung ohne Prüfungsversprechen oder staatliche Anerkennung.
2 Anwendbares Recht und allgemeine Bestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(3) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im jeweiligen Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder im Bestellprozess ausgewiesenen Preise.
(4) Rabatt- und Aktionsangebote können zeitlich oder mengenmäßig begrenzt sein. Ein Anspruch auf die Gewährung eines früheren oder späteren Rabatt- oder Aktionspreises besteht nicht.
(5) Teilnahmebestätigungen dienen ausschließlich dem Nachweis der Teilnahme und stellen kein staatlich anerkanntes Zertifikat dar. Ein bestimmter Leistungs- oder Prüfungserfolg wird nicht geschuldet.
2. TEIL
ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERTRAGSLAUFZEITEN
3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages können insbesondere folgende Leistungen sein:
- Beratungen und Coachings, einzeln oder in Gruppen,
- Seminare, Workshops und Vorträge, online oder in Präsenz,
- Onlinekurse und mehrmonatige Onlineprogramme,
- digitale Inhalte und Produkte, insbesondere E-Books, Vorlagen und Schulungsmaterialien,
- Social-Media- und Instagram-Dienstleistungen sowie
- Kanalbetreuung und andere laufende Dienstleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und die Angaben im jeweiligen Angebot diesen AGB vor.
(3) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist.
(2) Rechnungen werden grundsätzlich per E-Mail als PDF-Dokument versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot oder in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(3) Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Rechnung oder dem Bestellprozess.
(4) DIE-IDEE-AGENTUR kann die Freischaltung digitaler Inhalte, den Zugang zu einem Mitgliederbereich oder den Beginn der Leistungserbringung vom Eingang der vollständigen Vergütung oder einer vereinbarten ersten Rate abhängig machen, sofern dies vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde.
(5) Eine vereinbarte Ratenzahlung betrifft ausschließlich die Zahlungsweise. Sie begründet weder ein monatliches Kündigungsrecht noch eine Reduzierung der vereinbarten Gesamtvergütung. Der Auftraggeber kann ausstehende Raten jederzeit vorzeitig vollständig zahlen. Eine Reduzierung der vereinbarten Gesamtvergütung ist damit nicht verbunden.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. DIE-IDEE-AGENTUR kann außerdem Ersatz der nachweislich durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten verlangen.
(7) Gerät der Auftraggeber mit einer vereinbarten Rate in Verzug und zahlt auch nach einer Mahnung und angemessenen Nachfrist nicht, kann DIE-IDEE-AGENTUR die noch offene Restvergütung sofort fällig stellen.
(8) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(9) Bei Zahlungsverzug ist DIE-IDEE-AGENTUR nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5 Zustandekommen des Vertrages
(1) Bei einem individuell erstellten Angebot kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, per E-Mail oder durch Unterzeichnung erfolgen.
(2) Bei einer Buchung per E-Mail, telefonisch, über einen Messenger-Dienst oder ein vergleichbares Kommunikationsmittel gibt der Auftraggeber mit seiner Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungs- oder Auftragsbestätigung von DIE-IDEE-AGENTUR zustande.
(3) Bei einer Onlinebuchung über die Website oder eine Verkaufsplattform gibt der Auftraggeber durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungs- oder Bestellbestätigung zustande.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Buchungs- oder Bestellprozess gemachten Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
(5) Die für den Vertrag geltenden AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.
6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge über einmalige Beratungen, Coachings, Workshops, Seminare, Vorträge oder sonstige Einzelleistungen enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Offene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
(2) Verträge über Gruppenprogramme und andere Leistungen mit einer fest vereinbarten Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ergänzend gelten die Regelungen in § 10.5 dieser AGB.
(3) Bei Kanalbetreuung und anderen laufenden Dienstleistungen ergeben sich die anfängliche Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag um jeweils drei Monate, wenn er nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung liegt, ist grundsätzlich zunächst eine Abmahnung oder eine angemessene Frist zur Abhilfe erforderlich.
(5) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch DIE-IDEE-AGENTUR kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist fällige Zahlungen nicht leistet, wiederholt oder schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstößt oder die weitere Zusammenarbeit aufgrund eines schwerwiegenden Vertrauensbruchs unzumutbar ist.
3. TEIL
DETAILS ZUM LEISTUNGSANGEBOT UND STORNIERUNGS-BEDINGUNGEN
7 Dauer und Durchführung von Beratungen und Coachings
(1) Dauer, Anzahl, Inhalt und Durchführungsform der gebuchten Beratungs- oder Coachingtermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, finden Beratungen und Coachings online über Zoom, telefonisch oder in den vereinbarten Räumlichkeiten statt.
(3) Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach vorheriger Abstimmung und auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung erbracht.
(4) Eine begleitende Beratung, Erreichbarkeit oder Unterstützung außerhalb vereinbarter Termine ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots ist. Umfang, Zeitraum, Kommunikationskanal und gegebenenfalls Reaktionszeiten ergeben sich aus dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
8 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
(2) Nimmt der Auftraggeber eine vereinbarte Leistung oder einen vereinbarten Termin nicht oder nur teilweise in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Ersatzleistung oder anteilige Erstattung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Für Stornierungen und Terminverschiebungen gelten die Regelungen des § 10 dieser AGB.
8.1 Gruppenprogramme, Seminare und offene Workshops
(1) Bei Gruppenprogrammen, Seminaren und offenen Workshops besteht kein Anspruch auf Nachholung eines versäumten Termins oder auf eine individuelle Ersatzleistung.
(2) Die Nichtteilnahme an einzelnen Terminen, ein verspätetes Erscheinen oder ein vorzeitiger Abbruch entbinden nicht von der Verpflichtung zur vollständigen Zahlung.
(3) Eine Aufzeichnung von Live-Terminen ist nicht geschuldet. Sofern eine Aufzeichnung freiwillig zur Verfügung gestellt wird, entsteht daraus kein Anspruch auf Aufzeichnung weiterer Termine.
(4) Eigene Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmende sind nur mit vorheriger Zustimmung von DIE-IDEE-AGENTUR in Textform zulässig.
9 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer
Da sich die Angebote von DIE-IDEE-AGENTUR ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richten, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeiten ergeben sich ausschließlich aus § 10 dieser AGB oder aus einer ausdrücklich getroffenen individuellen Vereinbarung.
10 Stornierung und Terminverschiebung durch den Auftraggeber
10.1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Stornierungen und Anfragen auf Terminverschiebung müssen per E-Mail an friedrich@die-idee-agentur.de erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail bei DIE-IDEE-AGENTUR.
(2) Die nachfolgenden Stornierungskosten beziehen sich ausschließlich auf die jeweils stornierte Leistung. Werden bei einem Auftrag mit mehreren vereinbarten Leistungen nur einzelne Termine, Workshops oder andere Leistungen storniert, werden die Stornierungskosten ausschließlich anhand des auf die jeweils stornierte Leistung entfallenden Honorars berechnet.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass DIE-IDEE-AGENTUR durch die Stornierung oder Terminverschiebung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. DIE-IDEE-AGENTUR bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
10.2 Individuelle Beratungs- und Coachingtermine
(1) Eine Stornierung oder Terminverschiebung ist bis sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
(2) Bei einer Stornierung weniger als sieben Kalendertage, jedoch mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, werden 50 % des auf den betroffenen Termin entfallenden Honorars berechnet.
(3) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen wird das vollständige auf den betroffenen Termin entfallende Honorar berechnet.
(4) Erfolgt eine Terminverschiebung weniger als sieben Kalendertage, jedoch mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird für den zusätzlichen Organisationsaufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 % des auf den betroffenen Termin entfallenden Honorars berechnet.
(5) Erfolgt eine Terminverschiebung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, beträgt die Umbuchungsgebühr 50 % des auf den betroffenen Termin entfallenden Honorars.
(6) Ein vereinbarter Termin kann höchstens zweimal verschoben werden. Ein Anspruch auf eine weitere Terminverschiebung besteht nicht. Wird der vereinbarte Termin anschließend nicht wahrgenommen, wird das vollständige auf diesen Termin entfallende Honorar fällig.
10.3 Individuell beauftragte Firmenworkshops, Seminare und Vorträge
(1) Eine Stornierung oder Terminverschiebung ist bis sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
(2) Bei einer Stornierung weniger als sieben Kalendertage, jedoch mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, werden 50 % des auf die betroffene Leistung entfallenden Honorars berechnet.
(3) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird das vollständige auf die betroffene Leistung entfallende Honorar berechnet.
(4) Eine Terminverschiebung, die mindestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt wird, ist einmal kostenfrei möglich. Bei jeder weiteren rechtzeitigen Terminverschiebung wird zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Umbuchungspauschale in Höhe von 10 % des auf die betroffene Leistung entfallenden Honorars berechnet.
(5) Erfolgt eine Terminverschiebung weniger als sieben Kalendertage, jedoch mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird für den zusätzlichen Organisationsaufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 % des auf den betroffenen Termin entfallenden Honorars berechnet.
(6) Erfolgt eine Terminverschiebung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, beträgt die Umbuchungsgebühr 50 % des auf den betroffenen Termin entfallenden Honorars.
10.4 Stornierung eines einzeln gebuchten Teilnehmerplatzes
(1) Ein gebuchter Teilnehmerplatz kann bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.
(2) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen wird die vollständige Teilnahmegebühr berechnet.
(3) Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Veranstaltung kostenfrei eine Ersatzperson benennen. Die Mitteilung muss per E-Mail erfolgen und den vollständigen Namen sowie die E-Mail-Adresse der Ersatzperson enthalten.
(4) Ein verspätetes Erscheinen, ein vorzeitiger Abbruch oder die Nichtteilnahme an einzelnen Teilen der Veranstaltung berechtigen nicht zu einer vollständigen oder anteiligen Erstattung.
10.5 Gruppenprogramme
(1) Die Buchung eines Gruppenprogramms ist verbindlich. Eine freiwillige Stornierung nach Vertragsschluss ist nicht vorgesehen. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
(2) Die Nichtteilnahme an einzelnen Live-Terminen lässt die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung unberührt. Ein Anspruch auf Nachholung, individuelle Ersatztermine oder Aufzeichnungen besteht nicht.
(3) Eine vereinbarte Ratenzahlung betrifft ausschließlich die Zahlungsweise und begründet kein monatliches Kündigungsrecht.
10.6 Selbstlernkurse und digitale Produkte
(1) Die Buchung eines Selbstlernkurses oder digitalen Produktes ist ab Vertragsschluss verbindlich. Ein freiwilliges Stornierungs- oder Rückgaberecht besteht nicht.
(2) Nach Bereitstellung des Zugangs oder Auslieferung des digitalen Produktes besteht kein Anspruch auf Rückgabe, Erstattung oder Austausch. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
(3) Eine vereinbarte Ratenzahlung betrifft ausschließlich die Zahlungsweise und begründet kein monatliches Kündigungsrecht.
11 Stornierung oder Terminverschiebung durch DIE-IDEE-AGENTUR
(1) Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder eines anderen wichtigen, von DIE-IDEE-AGENTUR nicht vermeidbaren Umstands nicht erbracht werden, wird dem Auftraggeber ein Ersatztermin angeboten.
(2) Kann kein zumutbarer Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene und noch nicht erbrachte Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB unberührt.
(3) Bei offenen Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen kann DIE-IDEE-AGENTUR die Veranstaltung absagen, wenn die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird zunächst ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet.
(4) Kosten, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Teilnahme zusätzlich entstanden sind, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Raum- oder Technikkosten, werden nur ersetzt, soweit DIE-IDEE-AGENTUR hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften haftet.
(5) DIE-IDEE-AGENTUR ist berechtigt, zumutbare organisatorische Änderungen vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Onlineplattform, des zeitlichen Ablaufs, der Reihenfolge einzelner Inhalte oder des Einsatzes geeigneter Erfüllungsgehilfen, sofern der Vertragszweck und der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Eine ausdrücklich vereinbarte persönliche Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
4. TEIL
RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
12 Zugang zu Onlinekursen und digitalen Produkten
(1) Der Zugang zu einem Onlinekurs, Mitgliederbereich oder digitalen Produkt ist personenbezogen und nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich eine Team-, Mehrfach- oder Firmenlizenz vereinbart wurde.
(2) Bei einer Team-, Mehrfach- oder Firmenlizenz darf der Zugang ausschließlich durch die vereinbarte Anzahl der vom Auftraggeber benannten Personen genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe ist nicht gestattet.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Auftraggeber hat DIE-IDEE-AGENTUR unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung bestehen.
(4) Digitale Produkte werden per E-Mail, Downloadlink oder über einen Mitgliederbereich bereitgestellt. Ein physischer Versand erfolgt nicht.
(5) Die Freischaltung kann vom Eingang der vollständigen Vergütung oder einer vereinbarten ersten Rate abhängig gemacht werden.
(6) Bei konkreten Anhaltspunkten für eine unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten oder einen erheblichen Vertragsverstoß kann DIE-IDEE-AGENTUR den Zugang vorübergehend sperren. Der Auftraggeber wird grundsätzlich zuvor zur Beendigung des Verstoßes innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert. Bei einem schwerwiegenden Verstoß oder einer unmittelbar drohenden Schädigung ist eine sofortige Sperrung zulässig.
(7) Bei einer schwerwiegenden oder trotz Aufforderung fortgesetzten unbefugten Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten ist DIE-IDEE-AGENTUR berechtigt, den Zugang dauerhaft zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Vergütungs- und Erstattungsansprüche richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche von DIE-IDEE-AGENTUR bleiben unberührt.
(8) Fragen zum Zugang oder zu technischen Problemen können per E-Mail an friedrich@die-idee-agentur.de gerichtet werden.
13 Nutzungsrechte an digitalen Inhalten und Unterlagen
(1) Sämtliche von DIE-IDEE-AGENTUR bereitgestellten Audio-, Video-, PDF-, Grafik-, Text- und sonstigen Dateien und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, die bereitgestellten Inhalte und Unterlagen für die eigene berufliche Tätigkeit zu verwenden. Die praktische Anwendung des vermittelten Wissens ist ausdrücklich gestattet.
(3) Bei Firmenworkshops dürfen die Unterlagen ausschließlich den für den jeweiligen Workshop angemeldeten Teilnehmenden zur internen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
(4) Nicht gestattet sind insbesondere:
- die Weitergabe oder Zugänglichmachung an nicht berechtigte Dritte,
- die Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung,
- der Verkauf, die Unterlizenzierung oder sonstige kommerzielle Weitergabe,
- die Verwendung der Unterlagen zur Durchführung eigener Schulungs-, Beratungs- oder Coachingangebote sowie
- die Entfernung von Urheber-, Marken- oder Herkunftshinweisen.
(5) Eine weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von DIE-IDEE-AGENTUR in Textform.
(6) Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
13 a Text- und Data-Mining:
Die kommerzielle Nutzung unserer Inhalte durch automatisierte Verfahren wie Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ist untersagt. Wir widersprechen der Nutzung unserer Inhalte durch KI-Systeme (insbesondere durch Crawler wie GPTBot, Common Crawl, CCBot etc.) ausdrücklich. Dieser Nutzungsvorbehalt gilt auch für die Verarbeitung, Analyse oder Weiterverwertung zu Zwecken des Trainings oder Betriebs künstlicher Intelligenzen.
Inhalte der Website sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung außerhalb gesetzlicher Schranken bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
14 Datenschutz
DIE-IDEE-AGENTUR verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Teilnehmenden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den eingesetzten Dienstleistern enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter:
https://die-idee-agentur.de/home/datenschutz/
15 Technische Voraussetzungen
(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung der gebuchten Onlineleistungen erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere eine geeignete Internetverbindung, ein aktueller Webbrowser, ein geeignetes Endgerät sowie die im jeweiligen Angebot genannten Programme oder Zugänge.
(2) Der Auftraggeber ist außerdem dafür verantwortlich, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmenden über die erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügen.
(3) Störungen, die ausschließlich auf einer ungeeigneten technischen Ausstattung oder Internetverbindung des Auftraggebers oder eines Teilnehmenden beruhen, begründen keinen Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.
15 a MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund einer verspäteten, unvollständigen oder unterlassenen Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. DIE-IDEE-AGENTUR haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen.
(3) Zusätzlicher Aufwand, der durch eine fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, kann nach vorherigem Hinweis gesondert auf Grundlage des im jeweiligen Angebot vereinbarten Stundensatzes berechnet werden. Ist kein Stundensatz vereinbart, wird die Vergütung des zusätzlichen Aufwands vor dessen Ausführung gesondert abgestimmt.
(4) Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Aufforderung aus, ist DIE-IDEE-AGENTUR berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Nachholung der Mitwirkung auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16 Beratung, Eigenverantwortung und Erfolg
(1) Beratungen, Coachings, Kurse und Workshops beruhen auf einer kooperativen Zusammenarbeit. Die Umsetzung der vermittelten Inhalte und das Treffen unternehmerischer oder strategischer Entscheidungen obliegen dem Auftraggeber.
(2) DIE-IDEE-AGENTUR vermittelt Wissen, Handlungsmöglichkeiten, Empfehlungen, Muster und Anleitungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, unternehmerischer oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Bereitgestellte Muster, Vorlagen und Arbeitshilfen sind vom Auftraggeber auf den eigenen Anwendungsfall anzupassen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellen sie keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.
(4) DIE-IDEE-AGENTUR ist berechtigt, Inhalte im Rahmen der fachlichen und technischen Weiterentwicklung zu aktualisieren, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang und Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(5) DIE-IDEE-AGENTUR hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsweise oder Ausgestaltung von Plattformen, Software und Diensten Dritter. Ändern Drittanbieter ihre Funktionen, Nutzungsbedingungen oder technischen Voraussetzungen, ist DIE-IDEE-AGENTUR berechtigt, Inhalte, Methoden und eingesetzte Werkzeuge angemessen anzupassen, sofern der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
17 Allgemeine Teilnahmebedingungen
(1) Teilnehmende haben den Anweisungen der verantwortlichen Trainerin oder Referentin zu folgen, soweit diese zur ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
(2) Auftretende Leistungsstörungen oder technische Probleme sind DIE-IDEE-AGENTUR unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber und die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren an der Behebung von Störungen und der Vermeidung weiterer Schäden mitzuwirken.
(3) DIE-IDEE-AGENTUR kann Teilnehmende von einer Veranstaltung oder einem Gruppenprogramm ausschließen, wenn sie den Ablauf erheblich stören, trotz Aufforderung das störende Verhalten nicht einstellen oder schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstoßen.
(4) Hat die ausgeschlossene Person den Ausschluss zu vertreten, richten sich die Vergütungs- und Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche von DIE-IDEE-AGENTUR bleiben unberührt.
5. TEIL
VERSCHWIEGENHEIT UND HAFTUNGSREGELUNGEN
18 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, strategische, technische und organisatorische Informationen, Konzepte, Unterlagen, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse.
(3) In Gruppenprogrammen und Gruppenveranstaltungen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen anderer Teilnehmender.
(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
(5) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
19 Einsatz von Subunternehmern
(1) DIE-IDEE-AGENTUR ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich die persönliche Leistungserbringung durch Luise Friedrich vereinbart wurde.
(2) DIE-IDEE-AGENTUR stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet werden und die erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
(3) DIE-IDEE-AGENTUR bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
20 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem aktuellen Stand der Technik nicht jederzeit fehler- und unterbrechungsfrei gewährleistet werden. DIE-IDEE-AGENTUR haftet daher nicht für vorübergehende Störungen oder Ausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.
(3) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für unsere Erfüllungsgehilfen.
6. TEIL
SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND
21 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB gelten für Verträge, die nach Inkrafttreten der geänderten Fassung geschlossen werden. Für bereits bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie zwischen DIE-IDEE-AGENTUR und dem Auftraggeber ausdrücklich in Textform vereinbart werden.
22 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen DIE-IDEE-AGENTUR und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
